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Fortbildung / Ausbildung

Die Fortbildung aller Mitglieder unseres Teams ebenso wie an der Anwaltstätigkeit tatsächlich interessierter Referendarinnen und Referendare ist uns ein besonderes Anliegen.

Die Bereitschaft, sich über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus mit neueren Entwicklungen zu beschäftigen, ist aus unserer Sicht Voraussetzung für eine Vertretungsleistung, die dazu führt, dass unsere Mandanten mit den gemeinsam erzielten Erfolgen nicht nur kurzfristig, sondern nachhaltig zufrieden sind.

Falls Sie sich darüber informieren möchten, welche Schwerpunkte wir in der Fortbildung außerhalb der Lektüre von Fachzeitschriften und individueller Mitwirkung in fachbezogenen Foren in unserer Kanzlei jeweils setzen, können Sie sich gerne anhand der eingestellten Nachweise einen ersten Eindruck verschaffen.

RA Dr. Montag wurde bis 06.04.2026 durch ein nunmehr wiederholt erteiltes Fortbildungszertifikat der Rechtsanwaltskammer bestätigt, den Zielvorgaben für die Fortbildung über das Maß hinaus entsprochen zu haben, das für den bloßen Erhalt der Fachanwaltsqualifikation als Pflichtfortbildung nachzuweisen ist.

Durch die durchweg interaktiv strukturierte Referententätigkeit, die nicht in Frontalvorträgen, sondern überwiegend im Unterbreiten aufbereiteter Originalfallgestaltungen der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung mit gemeinsamer Falllösung durch das Auditorium besteht, ergeben sich je nach Teilnehmerkreis auch fachübergreifende Diskussionen im Schnittpunkt von Bautechnik und Recht. Diese intensive Befassung auch mit der Bautechnik kommt den Mandanten unmittelbar zugute, weil das Verständnis für bautechnische Grundlagen über das in Fachanwaltslehrgängen vermittelte Basiswissen relevant hinausreicht.